In eigener Sache
Wichtige Informationen für unsere Kunden
Liebe Kunden,
mit der Gesundheitsreform hat die Bundesregierung im Jahr 2004 wichtige Maßnahmen eingeleitet, damit unser Gesundheitssystem bezahlbar bleibt. Neben der Einführung der Patientengebühr und Zuzahlungen im Hilfsmittelbereich wurde die Einführung von bundesweiten Festbeträgen für Einlagen, Kompressionsstrümpfe, Bandagen und Orthesen beschlossen.
Sie als Patienten wissen es am besten:
Einlagen und Kompressionstrümpfe sind unverzichtbar für die Behandlung von Fußbeschwerden und chronischen Venenleiden. Durch die sachgerechte Anwendung dieser Therapiemittel können Beschwerden gelindert und Folgeschäden verhindert werden.
Als Patient zahlen Sie seit dem 01.01.2004 für o.g. Hilfsmittel 10 % des Preises als gesetzliche Zuzahlung – maximal jedoch 10,00 Euro. Diese bisherige Form der Zuzahlung kann als zumutbar betrachtet werden. Nun ist die Vergütung derartiger Hilfsmittel neu geregelt worden – mit der Folge einer zusätzlichen Belastung für die Patienten.
So haben fast alle Krankenkassen seit dem 01.01.2005 bundesweite Festbeträge für die o.g. Hilfsmittel eingeführt. Dies bedeutet, dass die Krankenkassen derartige Hilfsmittel nur noch im Rahmen definierter Festbeträge erstatten. Diese Festbeträge liegen jedoch deutlich unter der bisherigen Vergütung. Für Sie als Anwender von Hilfsmitteln bedeutet dies konkret Folgendes:
Um die gewohnte Qualität der o.g. Hilfsmittel auch weiterhin zu gewährleisten, werden Sie zusätzlich zu der bestehenden gesetzlichen Zuzahlung von 10 % weitere 20 – 60 % des Preises als wirtschaftliche Zuzahlung tragen müssen.
Die orthopädietechnischen Betriebe und Sanitätshäuser haben in der Versorgung auch keine Rationalisierungsreserven mehr. Die Versorgung erschöpft sich nicht darin, dass nach der ärztlichen Versorgung ein Hilfsmittel ausgeliefert wird. Die Versorgung der Patienten ist immer mit einer Beratung und einer daraus folgenden Auswahl des passenden Versorgungssystems verbunden. Diese Auswahl und Anpassung berührt in vielen Fällen den Intimbereich des Patienten. Hierzu sind neben qualifiziertem Fachpersonal entsprechende Beratungskabinen und eine entsprechende Auswahl an Systemen notwendig. Diese hohe Leistung ist zu den vorgegebenen Festbeträgen nicht mehr zu erbringen. Durch den reinen Versand oder die reine Aushändigung der Hilfsmittel an den Patienten ohne entsprechende Beratung und Anpassung würde die Versorgungsqualität deutlich sinken.
Aufgrund dieser negativen Entwicklung im Gesundheitsbereich sind wir gezwungen diese wirtschaftliche Aufzahlung zu verlangen, damit wir Ihnen weiterhin mit Qualität und Kompetenz zur Seite stehen können. Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie hilfreich waren, um Ihnen den Bereich der gesetzlichen und wirtschaftlichen Zuzahlung transparenter zu machen. Weiterhin bauen wir auf Ihr Vertrauen, das Sie uns schon jahrelang entgegengebracht haben, und sind bei weiteren Fragen oder Problemen für Sie da.
Nachtrag vom März 2016:
Seit wir diese Anzeige 2004 aufgegeben haben, wurden die Festbeträge in vielen Bereichen der Hilfsmittelversorgungen bereits zweimal durch die Krankenkassen gekürzt, dies nur zu Ihrer Information.
Nachtrag vom August 2018:
Änderung der Öffnungszeiten im Oktober 2018.
Auch in unserer Branche sind wir vom andauernden Fachkräftemangel betroffen, seit über einem Jahr suchen wir erfolglos Verstärkung für unsere Bandagistenwerkstatt!
Um Ihnen unseren gewohnten Service mit einer akzeptablen Fertigungszeit für unsere Schuheinlagen zu gewährleisten, sind wir leider gezwungen, unsere bestehenden Arbeitskräfte neu einzuteilen. Ab dem 1.10.2018 werden wir von Montag bis Freitag nur noch von 14.00 bis 17.00 Uhr anstatt bis 18.00 Uhr öffnen. Die somit jeden Tag gewonnene zusätzliche Stunde für unsere Mitarbeiter wird komplett als reine Werkstattzeit genutzt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, sind aber überzeugt, dass eine schnellere Fertigung der Schuheinlagen auch im Interesse unserer Kunden ist. Für alle Berufstätigen weisen wir auf unsere Öffnungszeiten am Samstag hin, von 9.00 bis 12.00 Uhr sind wir weiterhin für Sie da.
Nachtrag vom Dezember 2019
Aufgrund gestiegener Rohstoffpreise unserer Lieferanten im Schuheinlagen und Kompressionsartikel Segment, sehen wir uns leider gezwungen, diese ab 2020 durch eine leichte Erhöhung unserer wirtschaftlichen Aufzahlungen an unsere Kunden weiterzugeben. Seriengefertigte Standardkompressionsstrümpfe sind mittlerweile und auch weiterhin ohne wirtschaftliche Aufzahlung bei uns erhältlich. Schuheinlagen, die wir schon immer mit hohem handwerklichem Anteil selbst anfertigen, wird es in unserem Haus nicht ohne eine wirtschaftliche Aufzahlung geben. Die Festpreise der Krankenkassen betragen hier nur 2/3 des rentablen Abgabepreises.
Ihr Sanitätshaus – Diemer – Team